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ALLGEMEINE REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Stiftung Südkurve


Anmeldung/Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dir und der Stiftung Südkurve kommt mit der vorbehaltslosen Bestätigung deiner elektronischen Anmeldung (Buchung) durch das Büro der Stiftung zustande. Diese Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sind Teil des Vertrages. Die Bestätigung kann auch elektronisch per E-Mail zugestellt werden. Eine frühzeitige Anmeldung sichert dir eine Teilnahme an der gewünschten Reise.

 
Preise und Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Rechnung muss diese bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum beglichen werden. Bei Anmeldungen später als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Reisebetrag vor Beginn des Camps zu bezahlen. Bei ausserordentlichen Abweichungen von unserem geplanten Budget (Erhöhung der Beförderungskosten, Landegebühren, Flughafen sowie anderen Gebühren und Abgaben, Wechselkurserhöhungen usw.) behalten wir uns entsprechende Preiserhöhungen vor. Spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn wirst du informiert. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, hast du das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung durch einen eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten.

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Versicherungen

Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Wir empfehlen eine Annullations- und Reiseversicherung abzuschliessen, falls auf der Reise unerwartete Zwischenfälle vorfallen würden.

 

Änderung der Buchung, Annullation

Durch kurzfristige Annullationen entsteht ein erheblicher administrativer Aufwand. Darum bitten wir euch bei Verhinderung um möglichst frühzeitigen Bescheid. Bei Annullation weniger als 3 Wochen vor Campstart verrechnen wir 50% des Camppreises. Bei Annullation weniger als 5 Tage vor dem Camp wird der gesamte Campbetrag verrechnet. Generell wird für jede Annullation 50 Franken verrechnet. Sofern zum Zeitpunkt der Annullation von der Einsatzleitung bereits Buchungen getätigt wurden (z.B. Flugtickets), werden euch diese Kosten vollumfänglich verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis) oder Todesfall in der Familie wird der ganze Camppreis (abzüglich 50 Fr. Annullationsgebühr) zurückerstattet.

 

Haftung

Die Stiftung Südkurve haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die korrekte Durchführung der Reisen. Für andere als Personenschäden ist die Haftung auf den doppelten Reisepreis pro Reisenden und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Kommen internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschliessen, so haftet die Stiftung Südkurve nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Trotz sorgfältiger Planung können wir das Einhalten der Fahrpläne der verschiedenen Verkehrsträger nicht garantieren. Infolge hohen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung von Flughäfen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In diesen Fällen haften wir nicht. Für die sichere Aufbewahrung deiner Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstung, Telekommunikationsmittel usw. bist du selber verantwortlich. Die Stiftung Südkurve haftet nicht für Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch sowie für Fremdleistungen, die auf deinen Wunsch durch die Stiftung Südkurve zur Ergänzung vermittelt werden oder durch dich selber vor Ort bei Dritten gebucht werden. Gleichfalls besteht seitens Stiftung Südkurve keine Haftung für entgangenen Feriengenuss, Frustrationsschäden oder nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung unter allen Rechtstiteln auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt, ausgenommen diese Allgemeinen Reisebedingungen, anwendbare internationale Abkommen oder nationale Gesetze sehen weitergehende Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse vor.

 

Beanstandungen

Wo gearbeitet wird, können auch Fehler passieren. Sollte eine Reiseleistung nicht vertragsgemäss erbracht werden, bist du verpflichtet, unverzüglich den Reiseleiter vor Ort zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Innerhalb von 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende kannst du eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls die Reise einen objektiven Minderwert aufweist und du vor Ort Abhilfe verlangt hast. Später eingereichte Forderungen lehnt die Stiftung Südkurve ab.


Durchführung und Abbruch der Reise

Pro Reise muss eine Mindestanzahl Personen teilnehmen. Eine allfällige Absage der Reise wird dir bis spätestens 6 Wochen vor Abreise mitgeteilt. Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks usw. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, können wir die Reise auch kurzfristig absagen. Die schon einbezahlten Beträge werden dir rückerstattet. Bei Abbruch der Reise aus zwingenden Gründen wird der noch nicht beanspruchte Teil des bezahlten Betrages rückvergütet. Weiteren Ansprüchen können wir keine Folge leisten.

 

Teilnahmeberechtigung geistig und oder körperlich beeinträchtigter Personen

Personen, die geistig und oder körperlich beeinträchtigt sind und deshalb auf Betreuung angewiesen sind, sind grundsätzlich herzlich willkommen. In jedem Fall ist vor der Anmeldung eine Absprache mit der Einsatzleitung vorzunehmen, um Betreuung und sonstige Details zu klären.

 

Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Reisen mit der Stiftung Südkurve ins Ausland benötigen Schweizer Staatsbürger in der Regel einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Bürger anderer Staaten informieren sich bei der zuständigen Botschaft über die für sie geltenden Bestimmungen. Du bist selber für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Werden Einreisevorschriften nicht eingehalten oder Visa zu spät beantragt, was an der Teilnahme der Reise hindert, gelten die Annullierungsbedingungen der Stiftung Südkurve.

 

Medien

Während des Camps werden sowohl Fotos als auch Videos produziert. Mit der Anmeldung erklärst du dich damit einverstanden, dass wir diese Medien für Publikationen für Nicht-kommerzielle Zwecke verwenden dürfen.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Im Verhältnis zwischen dir und der Stiftung Südkurve ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist 2501 Biel/Schweiz.

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